Schadstoffsanierung in Berlin
Bei älteren Gebäuden ist oftmals eine Schadstoffsanierung notwendig, denn im Bauwesen wurden lange Zeit Stoffe eingesetzt, deren gesundheitliche Risiken zum damaligen Zeitpunkt falsch eingeschätzt oder noch nicht bekannt waren.
Mittlerweile sind die Gefahren für die Gesundheit durch viele in der Vergangenheit eingesetzte Baustoffe erwiesen, sodass sie heute demnach nicht mehr eingesetzt werden.
So ist z.B. die Verwendung von Asbest in Deutschland bereits seit 1993 verboten, da die gesundheitlichen Risiken, die durch das Einatmen der freigesetzten Fasern entstehen, eindeutig erwiesen sind. Auch verschiedene künstliche Mineralfasern (KMF), auch Glaswolle oder Steinwolle genannt, gelten heute eindeutig als gesundheitsgefährdend, da hier eine erhöhte Gefahr besteht, an Krebs zu erkranken.


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Schadstofferkennung & Sanierung
Bei älteren Bauwerken sollte daher immer geprüft werden, ob diese mit Schadstoffen belastet sind. Denn werden eventuell vorhandene Schadstoffe nicht entfernt, können die gesundheitlichen Folgen fatal sein.
Als Experten auf dem Gebiet der Schadstofferkennung und der Schadstoffsanierung sind wir genau der richtige Ansprechpartner. Denn die Schadstoffsanierung muss unbedingt immer von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen behördliche Auflagen erfüllt und umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, da es bei der Entfernung der Schadstoffe zu einem erhöhten Austritt der gesundheitsgefährdenden Substanzen kommt. So müssen während der Sanierung die Messwerte ständig kontrolliert werden – hierfür ist qualifiziertes Fachpersonal unbedingt erforderlich, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Unsere Mitarbeiter sind umfassend ausgebildet und verfügen über die vorgeschriebenen Qualifikationen im Umgang mit Asbest, KMF und weiteren gesundheitsgefährdenden Schadstoffen.
Asbest ist eine natürliche Mineralfaser und wurde über viele Jahre im Brandschutz von Gebäuden eingesetzt. Die Verwendungsformen waren vielfältig, als sog. stark gebundener Asbest z.B. in Dacheindeckungen, Fensterbänken und in Bodenbelägen. Als schwach gebundener Asbest wurde er in Brandschutzverkleidungen, in Dichtungen und in Lüftungsanlagen verwendet.
Dann stellte sich heraus, dass durch das Einatmen von freigesetzten Asbest-Fasern sehr schwere Gesundheitsschäden hervorgerufen werden können. Heute ist Asbest als „krebserregend“ eingestuft.
In Deutschland wurde die Verwendung von Asbest 1993 verboten, seit 2005 gilt dieses Verbot EU-weit.
Ist ein Gebäude mit Asbest kontaminiert, muss unbedingt eine Schadstoffsanierung erfolgen. Hierbei sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, da beim Bruch von asbesthaltigem Material die gefährlichen Fasern freigesetzt werden. Der gesamte Arbeitsbereich muss daher von der Umwelt abgeschottet und darf nur durch abgeriegelte Schleusensysteme betreten oder verlassen werden.
Fachfirmen müssen daher über eine Zusatzqualifikation verfügen und nachweisen, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt gemäß der Richtlinie TRGS 519 umsetzen.
Ähnlich wie Asbest können künstliche Mineralfasern (KMF) gefährliche Fasern freisetzen, die als krebserzeugend eingestuft sind.
Dies gilt hauptsächlich für „alte“ Mineralwolle, die vor dem Jahr 2000 verwendet wurde. Neuere Mineralwollprodukte gelten hingegen als unbedenklich.
Künstliche Mineralfasern werden auch als Stein- oder Glaswolle bezeichnet und kommen hauptsächlich als Dämmmaterial zum Einsatz.
Bei der KMF-Sanierung gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften. Bei hoher Schadstoffkonzentration müssen auch hier, ähnlich wie bei der Asbest-Sanierung, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
KMF-Sanierungen dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt gemäß der Richtlinie TRGS 521 muss nachgewiesen werden.
"Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg."
- Henry Ford -
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